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Tarif Fähre 2024 ab 01.01.2024.jpg

Schwerbehinderte Personen mit Berechtigung ( amtl. Ausweis u. Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeldlichen Beförderung (Freifahrt) werden unentgeldlich befördert.

Bei eingetragenen Begleitpersonen (Markzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeldlich.

Bei der Fahrzeugbeförderung ist der reguläre Preis für das Fahrzeug zu zahlen !

Bitte beachten: am 01.01.2024: Kein Fährbetrieb !

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